Contextus Sprachendienst

Ihr Übersetzungsbüro in Schaumburg


Bestätigte („beglaubigte”) Übersetzungen

Was ist eine bestätigte Übersetzung? 

Bei einer bestätigten Übersetzung bestätigt der Übersetzer oder die Übersetzerin, dass es sich um eine korrekte und vollständige Übersetzung des Ausgangstextes handelt. Diese Bestätigung darf nur von gerichtlich ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen vorgenommen werden. Eine bestätigte Übersetzung ist nicht identisch mit einer beglaubigten Übersetzung. Nur Notare und amtliche Stellen dürfen Dokumente beglaubigen. Dabei handelt es sich in der Regel um die Beglaubigung der Unterschrift; es wird nicht der Inhalt beglaubigt.
Aber keine Sorge, Sie sind bei mir trotzdem an der richtigen Adresse. Denn selbst wenn Ihnen eine Behörde mitgeteilt hat, dass sie eine „beglaubigte” Übersetzung benötigen (oder auch „amtliche Übersetzung”, „offizielle Übersetzung”, „Übersetzung mit Stempel”), so ist damit in 99,9 % aller Fälle eine bestätigte Übersetzung gemeint.

Und die bekommen Sie bei mir. Als vom OLG Hamm ermächtigte Übersetzerin bin ich berechtigt, Übersetzungen zur Vorlage bei amtlichen Stellen im In- und Ausland zu bestätigen, z. B.:

Geburtsurkunden
Heirats- und Scheidungsurkunden
Sterbebescheinigungen
Testamente
Gerichtsunterlagen
Zeugnisse (Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse usw.)
Führerscheine
Konformitätserklärungen
Verträge, Satzungen
uvm.

Ich versende bestätigte Übersetzungen weltweit, ein Besuch in meinem Büro ist nicht erforderlich.

Für die Erstellung einer bestätigten Übersetzung benötige ich einen gut lesbaren Scan des Textes, in Ausnahmefällen auch ein in allen Details gut erkennbares Foto.

Senden Sie mir den Scan/das Foto per E-Mail an:
contextus-translations@t-online.de
oder per WhatsApp an:
+49-151-50700820

Ich erstelle dann einen Kostenvoranschlag. Wenn dieser Ihren Vorstellungen entspricht, führe ich die Übersetzung aus und sende Ihnen das fertige Dokument per Post zu. Wahlweise können Sie es auch in meinem Büro in Rodenberg abholen.



Apostillen

Wenn Sie eine Übersetzung mit Apostille benötigen, kann ich das gerne für Sie erledigen und reiche die Übersetzung beim zuständigen Landgericht ein. Normalerweise dauert es rund 2 Wochen, bis das mit Apostille versehene Dokument wieder bei mir eintrifft. Für diese Dienstleistung fallen separate Gebühren an.